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Unter den Belegen zur
Gemeinderechnung vom Jahre
1815
befindet sich eine Rechnung vom Schankwirt
Christian von Hönning,
über ausgegebene Getränke an durchziehende Soldaten.
Wie verpachtet wurde zeigt
folgender Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und
Johann Christoph
Sorge:
"Am
19.April 1826 erschien nach einem zuvor eingereichten Aufsätze mündlich
geladen vom Großherzoglichen Justizamt, der Ehrenrichter Christoph Koch, der
Gemeindeschöppe Gottfried Hans, Verpächter ingleichen Johann Christoph
Sorge, Abpachter, sämtlich aus Wormstedt".
Der übergebene Aufsatz,
welcher wörtlich lautet:
"Es
verpachtet die Gemeinde die ihr die ihr zustehende Schankgerechtigkeit mit
Inbegriff der von Großherzoglichen Regierung zu Weimar, dem jeweiligen
Schankwirt gnädigst zugestandene Concession auf Materialwarenhandel, auf
drei Jahre, nämlich von Walpurgis 1826 bis 1829 an Johann Christoph Sorge.
Für
diese gepachteten Gerechtigkeiten ist Abpachter verbunden, der Gemeinde
jährlich Neun Thaler courent Geld als Pacht zu zahlen, auf der Gemeinde
jährlich vier Tonnen Bier und für allemal 1 Tonne als Leihkauf, wenn sie
solche verlangen zu verabreichen.
Weiter
verpflichtet sich der Wirt, alle Abgaben an das Rentamt und an die Kammer zu
übernehmen. Anstatt einer Kaution haftet er mit dem gesamten eigenen
Vermögen.
Bei
Zusammenkünften der Gemeinde hat er unentgeltlich eine Stube zur Verfügung
zu stellen. Er hat auf gute Getränke zu halten, und vor allem auf Licht und
Feuer achtzugeben, daß keine Unglücke geschehen".
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