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Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Saaleplatte nach
§ 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung
von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeinde Saaleplatte
ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Zugänge
im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation des
Gemeinde Saaleplatte unter www.saaleplatte.info publizierten
E-Mail-Adressen.
Die
Gemeinde Saaleplatte nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation
Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Microsoft Word bis Version 2000 (.doc)
Microsoft Excel bis Version 2000 (.xls)
nur Text-Formate (.txt)
JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten
Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
Die
Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine
Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
Dateien
in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in
den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die
Gemeinde Saaleplatte nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip)
entgegen.
In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden
diese Anhänge ungelesen gelöscht.
Bei
Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass
die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren
klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter
bearbeitet.
Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die
Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische
Rückinformation.
Wurde
eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Saaleplatte
davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann,
soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
Soweit
eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis
erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Bei
Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf
weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für
fristgebundene Anträge und Erklärungen.
Aus
technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Saaleplatte
zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit
prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis
unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten
deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
Die
Gemeinde Saaleplatte kann aus technischen und organisatorischen Gründen
zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu
die Briefpost zu verwenden.
Diese Hinweise
gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Saaleplatte und gelten
nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail
nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger.
Dieser Fall kann
z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen
von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
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